Übergabe
Besenrein: was das wirklich heißt
Kaum ein Wort im Mietvertrag sorgt bei der Übergabe für mehr Diskussion. Der Mieter denkt „ausgefegt“, der Vermieter denkt „wie neu“ — und beide stehen mit unterschiedlichen Erwartungen in derselben leeren Wohnung, meist unter Zeitdruck und mit dem Kautionsbetrag im Hinterkopf.
Der übliche Rahmen
Besenrein meint in der Praxis: Die Wohnung ist vollständig geräumt, grob gereinigt und ohne Müll. Böden gefegt oder gesaugt, offensichtliche Verschmutzungen entfernt, nichts zurückgelassen — und zwar auch nicht im Keller, auf dem Dachboden, im Gartenhaus oder in der Garage.
Nicht enthalten ist in aller Regel eine Grundreinigung: Fenster putzen, Fugen schrubben, Backofen entfetten, Böden nass wischen. Wer das erwartet, meint nicht besenrein, sondern etwas anderes — und das müsste dann auch so im Vertrag stehen.
„Besenrein“ ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern durch Rechtsprechung geprägt. Im Streitfall zählt, was konkret in Ihrem Mietvertrag steht. Dafür ist der Mieterverein oder eine Rechtsberatung die richtige Adresse — nicht ein Ratgebertext und nicht Ihr Umzugsunternehmen.
Was üblicherweise dazugehört
- Alle Räume vollständig leer, inklusive Einbauten, die Sie gebracht haben
- Böden gefegt oder gesaugt
- Grober Schmutz entfernt, Spinnweben abgenommen
- Keller, Dachboden, Abstellraum, Garage und Gartenhaus ebenfalls leer
- Müll und Sperrmüll entsorgt — nicht im Hof abgestellt
- Vom Mieter angebrachte Aufkleber, Haken und Klebereste entfernt
Was üblicherweise nicht dazugehört
- Fenster putzen
- Böden nass wischen oder bohnern
- Backofen, Kühlschrank oder Dunstabzug grundreinigen
- Fugen und Silikon im Bad erneuern
- Streichen und Tapezieren — das ist das Thema Schönheitsreparaturen und damit eine andere Frage
Besenrein, renoviert, fachgerecht gereinigt
Diese drei Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen und bedeuten sehr Unterschiedliches. Besenrein ist die niedrigste Stufe: leer und grob sauber. „Fachgerecht gereinigt“ oder „bezugsfertig“ verlangt deutlich mehr, in der Regel eine echte Endreinigung.
„Renoviert“ betrifft nicht die Sauberkeit, sondern den Zustand von Wänden und Oberflächen — also Schönheitsreparaturen. Ob und in welchem Umfang Sie dazu verpflichtet sind, hängt an der Klausel in Ihrem Vertrag, und genau diese Klauseln sind häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen. Prüfen lassen, nicht raten.
Die Punkte, an denen es meistens hakt
Dübellöcher
Der Klassiker. Ob Löcher verschlossen werden müssen, ergibt sich nicht aus dem Wort „besenrein“, sondern aus dem Vertrag und der Frage, ob es sich um vertragsgemäßen Gebrauch handelt. Eine übliche Zahl an Löchern für Bilder und Regale ist etwas anderes als eine durchbohrte Fliesenwand.
Einbauten und Umbauten
Was Sie selbst eingebaut haben, muss meist zurückgebaut werden: Lampen mit fest verlegter Zuleitung, Regalsysteme, Katzenklappen, Laminat über dem vorhandenen Boden, Duschabtrennungen. Der ursprüngliche Zustand ist der Maßstab, nicht der bessere.
Keller, Dachboden, Garten
Werden am zuverlässigsten vergessen und gehören dazu. Besonders der Keller: dort steht seit Jahren, was niemand mehr braucht, und genau das fällt bei der Übergabe auf.
Sperrmüll im Hof
Abgestellt ist nicht entsorgt. Ein Sperrmülltermin, der erst nach der Übergabe liegt, hilft Ihnen nicht — der Vermieter übernimmt die Entsorgung dann meist auf Ihre Kosten, und zwar nicht zum günstigsten Tarif.
Alte Teppichböden
Je nach Vertrag Ihre Sache oder nicht. Wenn Sie den Boden selbst verlegt haben, gehört er in aller Regel wieder heraus. War er beim Einzug schon da, ist er Sache des Vermieters.
Das Übergabeprotokoll
Das wichtigste Dokument des ganzen Vorgangs, und das am häufigsten weggelassene. Gehen Sie gemeinsam durch die Wohnung und halten Sie schriftlich fest, was Sie sehen. Beide unterschreiben, beide bekommen eine Kopie — nicht abfotografiert und weggeschickt, sondern zwei unterschriebene Exemplare.
Was hineingehört
- Datum und Uhrzeit der Übergabe
- Namen aller Anwesenden
- Zählerstände von Strom, Gas und Wasser — abgelesen, nicht geschätzt
- Anzahl der übergebenen Schlüssel, nach Art getrennt
- Zustand jedes Raums, inklusive vorhandener Mängel
- Ausdrücklich auch, was nicht beanstandet wird
- Unterschriften beider Seiten
Der vorletzte Punkt wird unterschätzt. Ein Protokoll, das nur Mängel auflistet, sagt nichts darüber, dass der Rest in Ordnung war. Ein Satz wie „keine weiteren Beanstandungen“ schützt Sie gegen später auftauchende Forderungen.
Fotos machen
Zusätzlich zum Protokoll, mit Datum. Nicht aus Misstrauen, sondern weil sich nach vier Wochen niemand mehr erinnert, ob der Kratzer an der Tür vorher da war. Fotografieren Sie jeden Raum leer, dazu Bad, Küche, Böden und die Zählerstände im Detail.
Ohne Protokoll und ohne Fotos steht später Aussage gegen Aussage. Das geht selten gut aus, und es geht praktisch nie schnell aus.
Schlüssel und Kaution
Übergeben Sie alle Schlüssel und lassen Sie sich die Anzahl im Protokoll bestätigen. Auch nachgemachte Schlüssel gehören dazu — behalten Sie einen, kann das teuer werden, weil im Zweifel die gesamte Schließanlage betroffen ist.
Zur Kaution: Der Vermieter darf sich eine angemessene Zeit nehmen, um zu prüfen, ob Forderungen bestehen. Wie lang das im Einzelfall sein darf und was er einbehalten darf, ist eine Rechtsfrage, die vom Vertrag und den Umständen abhängt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass zu lange nichts passiert oder zu viel einbehalten wird, ist der Mieterverein die richtige Adresse.
Die letzte Woche: ein realistischer Plan
- Eine Woche vorher — Keller, Dachboden und Garage leeren; was weg soll, muss jetzt weg
- Drei Tage vorher — Rückbau erledigen: Regale, Lampen, Aufkleber, Haken
- Umzugstag — nach dem Ausräumen durchfegen, Zählerstände fotografieren
- Vor der Übergabe — letzter Rundgang allein, damit Sie wissen, was der Vermieter sehen wird
- Übergabe — Protokoll ausfüllen, Schlüssel zählen, unterschreiben lassen
Der vorletzte Punkt ist der nützlichste. Wer die Wohnung vorher allein durchgeht, entdeckt die vergessene Kellerkiste noch — und nicht erst, wenn der Vermieter daneben steht.
Wenn die Zeit nicht reicht
Der klassische Fall: Der Umzug läuft bis abends, die Übergabe ist am nächsten Morgen um neun, und die alte Wohnung ist voll mit dem, was nicht mitkommen sollte. Wer das erst am Umzugstag merkt, hat ein Problem, das sich über Nacht nicht mehr lösen lässt.
Planbar wird es, wenn Räumung und Umzug am selben Termin laufen: Was mitkommt, wird verladen, was bleibt, wird geräumt und fachgerecht entsorgt — und die Wohnung ist am Abend übergabefertig statt halb leer. Das ist der häufigste Grund, warum Kunden bei uns beides zusammen buchen.
Soll die Wohnung über besenrein hinaus übergabefertig sein — Bad, Küche, Fenster und Böden gewischt —, lässt sich die Endreinigung im Anschluss an die Räumung erledigen, ohne zweiten Termin.
Besenrein übergeben lassen
Wir räumen, entsorgen fachgerecht und übergeben besenrein — auf Wunsch direkt im selben Zug wie den Umzug, damit die Wohnung am Abend fertig ist.
Zur EntrümpelungNoch eine Frage zur Leistung selbst?